Als vorauseilenden Gehorsam bezeichnet man in Soziologie und Sozialpsychologie die freiwillige Vorwegnahme vermuteten erwünschten Verhaltens.[1] In Erwartung eines Befehls wird das Verhalten noch vor einer ausdrücklichen Aufforderung dazu selbständig wahrgenommen.[1] Im Rahmen gruppendynamischer Prozesse (Gruppenzwang) wird eine Gehorsamsleistung dann nicht als Resultat von gesellschaftlich-sozial